Ab heute gilt die Düsseldorfer Tabelle 2018!
01.01.2018
Jetzt müssen die Unterhaltsschuldner daran denken, dass sie Kindesunterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle für ihre Kinder zahlen müssen. Hier geht es zur neuen Düsseldorfer Tabelle, die ab Januar gilt. Achtung: Von den Tabellensätzen ist immer das hälftige Kindergeld abzuziehen!
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