Scheidungsformular


Änderung Kindergeld zum 01.01.2016!

12.10.2015

Wer weiter Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben! Dadurch wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Weitere Tipps dazu finden Sie hier auf einer Informationsseite des Bundeszentralamtes für Steuern.

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