Alle Jahre wieder…
01.01.2020
…erhöht sich zum neuen Jahr der Kindesunterhalt! Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle 2020, die ab Januar 2020 gilt. Achtung: Von den Tabellensätzen ist immer das hälftige Kindergeld abzuziehen!
Aber nicht nur die Zahlbeträge für die Kinder steigen, diesmal erhöht sich auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen. Erwerbstätigen müssen nun 1.160 € bleiben und nicht mehr nur 1.080 €.
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