Scheidungsformular


Auf vielfache Nachfrage: …und wie ist die Namensänderung beim Kind möglich?

10.11.2013

Der andere Elternteil muss in die Namensänderung einwilligen, sofern das Kind bisher seinen Familiennamen führte oder er gemeinsam mit Ihnen die elterliche Sorge hat. Wenn der andere Elternteil dagegen ist, kann die fehlende Zustimmung auch durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Änderung des Nachnames dem Wohl des Kindes dient.

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