Aus der Kneipe gestolpert und vorm Standesamt gelandet?
24.10.2014
Aber nicht mit unserem Gesetzgeber:
Denn nach § 1314 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn
- ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
- ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt…
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