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Ausbildungsvergütung statt Unterhalt

04.09.2013

Von dem Monat an, in dem ein unterhaltsberechtigtes Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, die höher ist als der Unterhalt, entfällt der Unterhaltsanspruch.

Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Januar 2013 (AZ: 3 UF 245/12)

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