Ausbildungsvergütung statt Unterhalt
04.09.2013
Von dem Monat an, in dem ein unterhaltsberechtigtes Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, die höher ist als der Unterhalt, entfällt der Unterhaltsanspruch.
Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Januar 2013 (AZ: 3 UF 245/12)