Scheidungsformular


Bei massiver Bedrohung kein Trennungsjahr erforderlich

04.04.2013

Eigentlich muss das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor eine Scheidung vollzogen wird. So soll festgestellt werden, ob eine Aussöhnung möglich oder die Ehe vollständig zerrüttet ist. Manchmal kann es aber eine unzumutbare Härte sein, dass Trennungsjahr abzuwarten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man vom Ehepartner ernsthaft bedroht wurde. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden kann durch die massiven Drohungen eine unzumutbare Härte vorliegen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. April 2012 (AZ: 23 UF 104/11)

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