Betriebliche Altersversorgungen werden im Versorgungsausgleich ausgeglichen
22.11.2019
Auch wenn ein Ehegatte mehrere betriebliche Altersversorgungen hat, sind immer alle beim Rentenausgleich im Scheidungsverfahren zu berücksichtigen. Und zwar auch dann, wenn ein Anspruch eigentlich nach der sog. Bagatellgrenze zu geringwertig ist. So soll eine Zersplitterung der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden.
Quelle: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. 01.2019 (AZ: 20 UF 155/18)
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