BVerfG fordert gerechtere Aufteilung von Betriebsrenten im Versorgungsausgleich
29.05.2020
Bisher müssen vor allem Frauen bei der Aufteilung von Betriebsrenten zwischen den Eheleuten teils deutliche finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Die Verfassungsrichter bestehen in ihrem Urteil nicht auf eine Veränderung des Verfahrens nach der Sondervorschrift des § 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich insgesamt. Stattdessen sollen künftig die Familiengerichte für eine fairere Berechnung der Ansprüche sorgen, indem sie die Vorschrift „verfassungskonform auslegen“.
Quelle: BVerfG, Urteil v. 26.5.2020
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