Ehepartner darf KFZ-Versicherung kündigen!
02.03.2018
Gestern hat der BGH entschieden, dass ein Ehepartner die Vollkaskoversicherung für das Familienauto auch ohne Vollmacht des anderen kündigen darf. Die Kündigung sei ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie.
Quelle: BGH Urteil v. 28.02.2018 (Az. XII ZR 94/17)
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