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Ende der anonymen Samenspende?!

30.01.2015

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kinder, die mit einer anonymen Samenspende gezeugt wurden, haben das Recht auf Auskunft über die Identität ihres biologischen Vaters. Die Reproduktionsklinik muss den Namen preisgeben. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich.

Bundesgerichtshof, 28.01.2015 (Az.:XII ZR 201/13)

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