Ex-Freund muss nur intime Bilder löschen
03.07.2014
Nach Beendigung einer Liebesbeziehung besteht kein umfassender Anspruch gegen den früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen. Es besteht aber die Pflicht, erotische und intime Aufnahmen zu löschen – und zwar auch dann, wenn ursprünglich eine Einwilligung zur Erstellung und Nutzung der Bilder vorlag.
Quelle: OLG Koblenz, 20.05.2014 (Az: 3 U 1288/13)