Scheidungsformular


Ex-Freund muss nur intime Bilder löschen

03.07.2014

Nach Beendigung einer Liebesbeziehung besteht kein umfassender Anspruch gegen den früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen. Es besteht aber die Pflicht, erotische und intime Aufnahmen zu löschen – und zwar auch dann, wenn ursprünglich eine Einwilligung zur Erstellung und Nutzung der Bilder vorlag. 

Quelle: OLG Koblenz, 20.05.2014 (Az: 3 U 1288/13)

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