Förderunterricht ist Unterhaltsmehrbedarf von Kindern
06.09.2013
Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut können unterhaltsrechtlich Mehrbedarf begründen, den der Unterhaltsberechtigte dann anteilig aber zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt bekommt.
Quelle: Bundesgerichtshof: Az XII ZB 298/12, Beschluss 10.7.2013