Fragt der Scheidungsrichter nach Trennungsgründen?
10.01.2013
Nein, die Hintergründe der Trennung sind für das Scheidungsverfahren unerheblich. Das Schuldprinzip, nach dem einer der Ehepartner im Scheidungsverfahren für schuldig gesprochen wurde, gibt es nicht mehr. Es ist für die Scheidung auch unerheblich, wer sich zu dem Schritt der Trennung entschlossen hat.
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