Gemeinsame Steuererklärung: Zustimmungspflicht nach Scheidung!
04.04.2019
Es besteht ein genereller Anspruch auf Zustimmung für die gemeinsame Steuererklärung. Der Anspruch besteht auch nach der Trennung für Zeiten, in denen man noch verheiratet war. Der Expartner muss auch keine Sicherheit für das Risiko geben, dass er einer Verpflichtung zum Ausgleich etwaiger wirtschaftlichen Nachteile aus dieser Steuererklärung nicht nachkommt.
Quelle: OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2019 (AZ: 12 WF 40/19)
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