Gemeinsames Bankkonto: Eheleute müssen teilen!
16.07.2014
Ehegatten sind am Kontostand eines Gemeinschaftskontos im Zeitpunkt der Trennung regelmäßig zu gleichen Teilen berechtigt. Ein Guthaben ist also beim Scheitern der Ehe grundsätzlich hälftig zu teilen. Mehr als die Hälfte darf man nur abheben, wenn dies vereinbart wurde.
Quelle: Hanseatisches OLG Bremen, 03.03.2014 (Az: 4 UF 181/13)