Scheidungsformular


Gratis Scheidung mit VKH

01.06.2014

Wenn Sie ein niedriges Nettoeinkommen haben oder zum Beispiel Sozialhilfe empfangen, können wir beim Familiengericht für Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Wenn Sie einen Anspruch auf ratenfreie VKH haben, ist die Internetscheidung für Sie sogar völlig kostenfrei. Bei Sozialhilfeempfängern wird in der Regel immer Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

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