Keine Verweigerung des Umgangs wegen Corona
15.07.2020
Während der Coronakrise kommt es immer wieder zu Versuchen von Eltern, unter dem Vorwand existierender Corona-Kontaktbeschränkungen dem anderen Elternteil das Umgangsrecht zu verweigern. Aber ein Elternteil darf von einem gerichtlich geregelten Umgang mit dem anderen Elternteil nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie abweichen. Macht es das doch, droht ein Ordnungsgeld!
Quelle: OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.07.2020, Az. 1 WF 102/20
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