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Kinderfotos im Internet. Wenn Eltern sich nicht einigen können…

18.07.2018

Die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes erfordert die Einwilligung beider Eltern. Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes getrennt und stellt einer der Elternteile Fotos des Kindes ins Internet, ist der andere Elternteil nicht befugt, allein im Namen des Kindes gegen die unberechtigte Veröffentlichung vorzugehen. Hierfür ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich.

Quelle: OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018, 13 W 10/18

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