Kindergeld bekommt nach einer Trennung…
05.10.2017
…nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt! Das hat gestern der Bundesfinanzhof entschieden. (BFH München Az: III R 11/15)
Wenn das Kind den Hauptlebensmittelpunkt bei Oma und Opa hat, dann würden auch die Großeltern den Anspruch auf Kindergeld haben.
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