Kinderschutz: Begutachtung auch gegen Elternwillen
17.01.2014
Ein Gericht kann den Eltern unter Umständen das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge entziehen, wenn die Eltern die Begutachtung ihres verhaltensauffälligen Kindes in einem Kindesschutzverfahren verweigern.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, 31. Juli 2013 (AZ: 8 UF 17/13)