Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
02.05.2013
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Steuerpflichtige die gesamten Aufwendungen aus dem Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam geltend machen kann. Eine Ehescheidung könne nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanwälten erfolgen. Den damit zusammenhängenden Kosten könnten sich die Ehepartner nicht entziehen, daher sind sie absetzbar.
Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013 (AZ: 10 K 2392/12 E)