Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich
19.10.2013
Zu spät geschieden, eine Viertelmillion verloren. Acht Jahre lebte ein Rentner getrennt von seiner Frau, dann bescherte ihm das Schicksal einen Lottosechser. Weil er die Scheidung erst danach einreichte, konnte die Exfrau jetzt ordentlich abkassieren.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2013 – XII ZB 277/12