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Mehr Rechte für leibliche Väter durch vereinfachten Zugang zur gemeinsamen Sorge

22.05.2013

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern trat am 19. Mai 2013 in Kraft. Die Neuregelung des Sorgerechts erleichtert unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder durch ein neues unbürokratisches Verfahren – wie es das Bundesverfassungsgericht durch seine Rechtsprechung vorgegeben hatte. Der Vater kann die Mitsorge nunmehr auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt.

Quelle: Bundesministerium der Justiz; www.bmj.de

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