Mutter muss Umgang des Kindes mit dem Vater ermöglichen
07.02.2018
Wenn Vater und Mutter Umgangsrecht mit ihrem Kind haben, müssen beide Elternteile sich darum bemühen, dass auch der andere zu seinem Recht kommt. Eine Umgangsblockade darf keiner von beiden ausüben.
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 6 WF 186/14)
zurück zur Übersicht