Mutter will bei Heirat Name des Kindes ändern – Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters nötig!
02.06.2015
Teilen sich Eltern das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, muss auch der Vater mit einer Namensänderung des Kindes einverstanden sein, wenn die Mutter möchte, dass das Kind den Namen des neuen Ehemannes annehmen soll. Wenn die Namensänderung aber zum Wohle des Kindes erforderlich ist, kann das Familiengericht die Einwilligung auch ersetzen.
Oberlandesgericht Dresden, 11.04.2014 (Az.: 22 UF 833/13)