Notwendige Angaben im Scheidungsantrag
30.05.2014
Die reine Mitteilung, dass man geschieden werden möchte, reicht dem Gericht nicht aus. Wenn man sich scheiden lassen möchte, müssen in dem Antrag bestimmte Angaben zur Trennung, den Kindern, usw. gemacht werden. Sonst kann das Gericht den Scheidungsantrag ablehnen. Mangels Erfolgsaussichten würde dann auch keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, 13. 01.2014 (AZ: 9 WF 4/14)