Scheidung per Videoverhandlung möglich?
20.04.2021
Videoverhandlungen sind nach § 128 a ZPO erlaubt und rechtswirksam. Die Eheleute sind dann nicht gleichzeitig im Gerichtssaal, aber alle Beteiligten sind zum Scheidungstermin gleichzeitig vor einem PC, Laptop oder Smartphone. Auch so kann das Gericht die Eheleute dazu anhören, ob Sie geschieden werden wollen und darf die Scheidung aussprechen. Aus Erfahrung können wir sagen, dass das technisch gut klappt und auch für technisch nicht so Versierte gut umsetzbar ist.
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