Scheidungskosten steuerlich absetzbar!
16.01.2015
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat nach der Reform des Einkommenssteuerrechts im Sommer 2014 nun erstmals entschieden, dass Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung weiterhin steuerlich absetzbar sind.
Mitteilung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, 31.10.2014