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Scheidungskosten steuerlich absetzbar!

16.01.2015

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat nach der Reform des Einkommenssteuerrechts im Sommer 2014 nun erstmals entschieden, dass Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung weiterhin steuerlich absetzbar sind.

Mitteilung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, 31.10.2014

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