Scheidungstiere: Wem gehört das Haustier nach der Trennung?
14.08.2013
Tiere sind nach dem Gesetz zwar keine Sachen, diese Vorschriften über Sachen werden aber entsprechend angewandt, § 90a BGB. Das bedeutet, dass Tiere zum Hausrat gehören und daher bei der Hausratsteilung dem einen oder anderen Ehegatten zugeteilt werden können. Wenn die Eheleute sich nicht einigen können und ein Gericht mit dieser Frage betraut wird, nimmt dieses eine Ermessensabwägung zu dem speziellen Fall vor. Kriterien können hier sein, wer die Hauptbezugsperson für das Tier ist oder auch bei wem die artgerechte Haltung besser gewährleistet ist.
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