Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich?
11.10.2013
Ja, die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Denn es gilt auch als Trennung, wenn keiner für den anderen Ehepartner Versorgungsleistungen (wie waschen, kochen, einkaufen oder putzen) erbringt und jeder ein eigenes Zimmer bewohnt. Wenn beide Ehepartner diese „Trennung von Tisch und Bett“ bestätigen, verlangt das Gericht dazu keine weiteren Nachweise.
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