Übernachtungen gehören zum Umgang
02.03.2014
Kinder haben das Recht auf Umgang mit Vater und Mutter. Können sich getrennt lebende Eltern nicht über die Umgangsregelungen einigen, übernimmt das Gericht dies. Entscheidend sind die Bedürfnisse des Kindes. Übernachtungen festigen die Beziehung zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind. Das bloße Alter eines Kindes ist dabei kein maßgebliches Kriterium.
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken 23.01.2013 (AZ: 6 UF 20/13)