Umgangsrecht mit gemeinsam angeschafftem Haustier?
29.10.2013
Der getrennt lebende Ehepartner hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem beim anderen Ehepartner lebenden Haustier. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung zB hinsichtlich eines Hundes besteht nach Auffassung der Richter nicht. Ein Hund ist eben kein Kind!
Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. November 2010 (Az: II-10 WF 240/10)