Unterhalt auch bei dauerhaftem Klinikaufenthalt
09.10.2013
Ein unterhaltsberechtigter Ex-Ehepartner verliert nicht deshalb seinen Unterhaltsanspruch, weil er sich auf unabsehbare Zeit in einer psychiatrischen Klinik befindet. Allerdings kann der Unterhalt gekürzt werden, da dem Unterhaltsberechtigten in der Zeit seiner stationären Behandlung keine Kosten für Unterkunft und Grundverpflegung entstehen.
Quelle: Amtsgericht Wuppertal am 8. Oktober 2012 (AZ: 64 F 366/11)