Unterhaltsschuldner muss für Einkünfte sorgen!
28.11.2013
Wer einem anderen Unterhalt schuldet muss sich intensiv um Erwerbseinkünfte bemühen. Er muss auch berufsfremde Tätigkeiten oder schlechtere Jobs annehmen. Der Unterhaltsschulder hat die sogenannte „Obliegenheit zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft“.
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, 2.4.2013 (AZ:13 WF 54/13)