Versöhnung im Scheidungsverfahren
03.05.2014
Ein kurzer Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr eigentlich nicht. Wenn aber z.B. ein Ehepartner den Scheidungsantrag zurücknimmt, dann liegt eine echte Versöhnung vor. Bei einem erneuten Scheidungswunsch muss dann wieder das ganze Trennungsjahr abgewartet werden.
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, 2.05.2012 (AZ: 4 WF 40/12)