Wann ist die Namensänderung möglich?
08.11.2013
Sie können Ihren Nachnamen (Mädchennamen), den Sie vor der Ehe getragen haben wieder annehmen, wenn Sie geschieden sind. Dafür ist nicht das Familiengericht zuständig, sondern das Standesamt. Sie gehen einfach mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss zum Standesamt und können die Namensänderung dann gegen eine geringe Verwaltungsgebühr beantragen.
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