Was ändert sich rechtlich in 2016 für Familien?
01.01.2016
Der Kinderfreibetrag steigt, damit bleibt mehr Netto vom Brutto. Außerdem steigt das Kindergeld nochmal um 2,- € pro Kind und die neue Düsseldorfer Tabelle tritt heute in Kraft, deshalb gibt’s auch mehr Kindesunterhalt. Aber Unterhaltspflichtige können nun auch 180,- € Unterhalt mehr als im Vorjahr als außergewöhnliche Belastung, nämlich bis zu 8.625,- €, steuerlich geltend machen.
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