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Was? Bundesverfassungsgericht verneint Auskunftsanspruch für Scheinväter – Mütter müssen Sexualpartner nicht nennen!

18.03.2015

Wer jahrelang für ein Kuckuckskind aufgekommen ist, hat trotzdem kein Recht, von seiner untreuen Partnerin die Identität des tatsächlichen Vaters zu erfahren. Das hat zur Konsequenz, dass der Scheinvater gegen den leiblichen Vater keinen Regressanspruch durchsetzen kann. Das Persönlichkeitsrecht der Mutter soll also wichtiger sein als der Auskunftsanspruch des Scheinvaters.

Bundesverfassungsgericht, 24.02.2015 (Az. 1 BvR 472/14)

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