Achtung Eltern! Keine Kinderfotos ins Netz!
15.12.2013
Der nichtsorgeberechtigte Vater darf ohne Zustimmung der Mutter keine Fotos des gemeinsamen Kindes auf eine öffentlich zugängliche Internetseite stellen. Dies gilt zB für Seiten wie Facebook, bei denen sich jeder kostenfrei anmelden kann. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes werde durch eine Veröffentlichung des Bildes verletzt, da der Vater nicht die erforderliche Einwilligung der allein erziehungsberechtigten Mutter gehabt habe.
Quelle: Amtsgericht Menden, 3.02.2010 (Az: 4 C 526/09)