Scheidungsformular


Kostenrechner.

Garantierter Antrag: 25% Senkung des Verfahrenswertes

Wir beantragen in unstreitigen Scheidungen beim Gericht für Sie eine Senkung des Verfahrenswertes um 25% und versuchen so, Ihre Kosten zu reduzieren. Wenn das Gericht unserem Antrag stattgibt, setzt es den Verfahrenswert im Scheidungstermin entsprechend niedriger fest und Sie können Ihren Geldbeutel schonen. Ob der Scheidungsrichter unserem Reduzierungsantrag zustimmt steht in seinem Ermessen.

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Kostenrechner

– entspricht neuer Gesetzeslage ab dem 01.01.2021 –

Hier können Sie unverbindlich die voraussichtlichen Scheidungskosten berechnen:

Aus dem Nettoeinkommen der Beteiligten errechnet sich der Verfahrenswert und der ist maßgeblich für die Gerichts- und Anwaltskosten. Geben Sie das durchschnittliche monatliche Einkommen nach Abzügen an.

Bitte geben Sie einen Betrag ein.

Aus dem Nettoeinkommen der Beteiligten errechnet sich der Verfahrenswert und der ist maßgeblich für die Gerichts- und Anwaltskosten. Geben Sie das durchschnittliche monatliche Einkommen nach Abzügen an.

Bitte geben Sie einen Betrag ein.

Wenn Sie unterhaltspflichtige Kinder haben, reduziert sich der Verfahrenswert pauschal für jedes Kind um 250,00 €.

Versorgungsanwartschaften sind Renten. Es gibt zB gesetzliche, betriebliche, private, berufsständische oder beamtenrechtliche Versorgungen.

Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehepartner also nur in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, würden Sie in den Kostenrechner eine 2 eintragen. Wenn einer von Ihnen zB zusätzlich noch in eine Riester-Rente einzahlt, tragen Sie eine 3 ein. Im Kostenrechner ist jede Rente beider Ehepartner anzugeben.

Wenn Sie den Versorgungsausgleich (=Ausgleich der Rentenanwartschaften) durch notariellen Vertrag ausgeschlossen haben oder dies vor dem Scheidungstermin noch beabsichtigen, tragen Sie hier bitte „Nein“ ein.

 

Da das Familiengericht den endgültigen Verfahrenswert, nach dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen, in der Regel erst im Scheidungstermin festlegt, kann jeder Anwalt im Vorfeld immer nur die ungefähren Kosten der Scheidung beziffern.

1) Der Betrag entspricht 50 % der Gerichtskosten. Bitte beachten Sie: Damit das Gericht Ihre Scheidung bearbeitet, müssen bei der Justizkasse von dem Antragsteller zunächst die gesamten Gerichtskosten als Vorschuss eingezahlt werden. Beim Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten dann auf die Eheleute hälftig umgelegt und Sie bekommen einen Teil erstattet. Sollte Ihr Ehepartner den auf ihn anfallenden Anteil der Gerichtskosten aber nicht übernehmen, so müssten Sie leider die vollen Gerichtskosten zahlen.

Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns einfach an, wir erstellen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Sie, damit Sie noch genauer wissen, was Ihre Scheidung kostet: Tel.: 02373-9194 020

Günstiger-geht-nicht-Garantie

Wir berechnen nur die gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren nach dem in Deutschland geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Kein Anwalt darf diese Gebühren unterschreiten. Manche Anwälte verlangen aber höhere Gebühren als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren. Das machen wir nicht! Es gibt in unserem Scheidungsportal keine zusätzlichen oder versteckten Kosten. Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an.

Wir garantieren Ihnen, dass die Scheidungskosten bei anderen Anbietern nicht geringer sein können als bei uns. Testen Sie unseren Scheidungskostenrechner!

Gratis Scheidung bei ratenfreier Verfahrenskostenhilfe:

Wenn Sie ein niedriges Nettoeinkommen haben oder hohe Zahlungsverpflichtungen oder zum Beispiel Sozialhilfe empfangen und Ihr Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg hat, können wir beim Familiengericht für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wenn Sie einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe haben, ist die Internetscheidung für Sie in der Regel kostenfrei.

Beachten Sie bitte, dass die bewilligte Verfahrenskostenhilfe vom Familiengericht wieder aufgehoben werden kann, falls sich Ihre Vermögensverhältnisse binnen vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens verbessern. Zudem erfasst sie nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, falls Ihr Ehepartner sich ebenfalls anwaltlich vertreten lässt und Ihr Scheidungsantrag zurückgewiesen werden sollte.

Zinslose Ratenzahlung

Auf Wunsch können Sie die entstehenden Anwaltsgebühren auch einfach und bequem in zinslosen monatlichen Raten zahlen. Mehrkosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Wenn Sie Ihre Scheidungskosten in Raten zahlen möchten, können Sie das auf dem Scheidungsformular angeben.

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