Scheidungskosten.
Was kostet eine Scheidung?
Aus den Einkommen der Eheleute bildet der Richter den Verfahrenswert für die Scheidung. Der Verfahrenswert ist nicht der Betrag, den Sie zahlen müssen, sondern nur der Wert nach dem sich die Anwalts- und die Gerichtskosten richten. Die Kosten sind also deutlich geringer als der Verfahrenswert.
Bei besonders guten Vermögensverhältnissen wirkt sich das erhöhend auf den Verfahrenswert aus.
In der Regel wird auch der Ausgleich der Rentenanwartschaften (=Versorgungsausgleich) in Ihrem Scheidungsverfahren geklärt. Auch hierfür muss das Gericht einen Verfahrenswert festlegen, weil auch zum Rentenausgleich eine rechtsverbindliche Entscheidung ergeht.
Zudem stellen wir bei jeder Scheidung den Antrag, das der Verfahrenswert um 25% gesenkt wird. Nicht alle aber manche Richter in Deutschland geben einem Antrag auf Senkung statt und dann sparen Sie weitere Kosten. Sie werden nicht viele Mitbewerber finden, die diesen Antrag auf Senkung des Verfahrenswertes stellen. Wir machen das aber! Warum? Wir möchten jede Möglichkeit nutzen, um Ihre Kosten möglichst gering zu halten.
Um die Scheidungskosten für Sie so transparent wie möglich darzustellen, zeigen wir Ihnen hier die 2 Gesetze die für den Richter bei der Festlegung des Wertes bindend sind:
§ 43 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen)
Versorgungsausgleich:
§ 50 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen)
Wir sorgen dafür, die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten. Wir garantieren Ihnen eine günstige Scheidung. Bei einer Online-Scheidung über das Scheidungsportal fallen nur die gesetzlichen Mindestgebühren an. Versteckte oder zusätzliche Kosten gibt es bei uns nicht! Scheidung ist Vertrauenssache!
Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie anonym Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten berechnen.
Bei der Internetscheidung über unser Scheidungsportal können Sie die Anwaltskosten auch bequem in zinslosen Raten zahlen und sind nicht auf einmal einer finanziellen Belastung ausgesetzt.
Wann ist die Onlinescheidung sogar gratis? Wenn Sie hohe Zahlungsverpflichtungen haben, ein niedriges Nettoeinkommen oder Sozialhilfe empfangen, stellen wir einen Antrag auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für Sie. (Früher bekannt als Prozesskostenhilfe oder Armenrecht.) Wenn das Familiengericht dem Antrag zustimmt, ist Ihre Internet-Scheidung sogar völlig kostenlos.