Häufige Fragen.
Hier erhalten Sie Antworten.
12 wichtige Fragen und ihre Antworten.
1. Wie lange dauert eine Scheidung?
In der Regel dauert ein Scheidungsverfahren 4 bis 6 Monate. Ihr Vorteil bei der Internet-Scheidung über unser Scheidungsportal ist, dass wir jeden Posteingang innerhalb eines Werktages bearbeiten und Ihnen dadurch eine schnelle Scheidung ermöglichen. Schnelligkeit ist unser Grundsatz!
2. Kann man sich ohne Rechtsanwalt scheiden lassen?
Nein, im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Sie benötigen also zwingend einen Rechtsanwalt, der für Sie einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Sofern die Scheidung unstreitig ist, muss Ihr Ehegatte keinen eigenen Anwalt beauftragen.
3. Wann kann die Scheidung beantragt werden?
Eine Voraussetzung für die Scheidung ist das Vorliegen des Trennungsjahres. Daher können wir in der Regel erst kurz vor Ablauf der Trennungszeit für Sie einen Scheidungsantrag stellen.
4. Kann man auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben?
Ja, die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Denn es gilt auch als Trennung, wenn keiner für den anderen Ehepartner Versorgungsleistungen (wie waschen, kochen, einkaufen oder putzen) erbringt und jeder ein eigenes Zimmer bewohnt. Wenn beide Ehepartner die sog. “Trennung von Tisch und Bett” bestätigen, verlangt das Gericht dazu keine weiteren Nachweise.
5. Ist die Scheidung unabhängig vom Wohnort?
Ja, die Internetscheidung über das Scheidungsportal24 ist unabhängig vom Wohnort. Sie müssen uns nicht besuchen. Alle Fragen können telefonisch oder per Email geklärt werden und die Unterlagen können schnell per Post, Fax oder Email untereinander ausgetauscht werden. Wir sind bundesweit für Sie tätig.
6. Wo ist eine Scheidung am günstigsten?
Bei der Internetscheidung in unserem Scheidungsportal24 entstehen immer nur die gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren. Zusätzliche oder versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Wir halten uns bei der Abrechnung streng an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zudem stellen wir beim Gericht den Antrag, dass der Verfahrenswert gesenkt wird, um Ihren Geldbeutel zu schonen.
7. Wann ist Scheidung für mich kostenfrei?
Wenn Sie wirtschaftlich bedürftig sind, also ein sehr niedriges Nettoeinkommen haben oder Sozialhilfe empfangen, können wir beim Familiengericht für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wenn Sie einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe haben, ist die Scheidung für Sie völlig kostenfrei.
8. Werden bei der Online-Scheidung die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten?
Ja, wenn Sie Ihr Scheidungsverfahren über dieses Portal durchführen lassen, erfüllt das alle notwendigen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Scheidung. Am Ende des Verfahrens bekommen Sie dann vom Familiengericht Ihren Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Sie sind dann wirksam geschieden!
9. Warum will das Gericht mein Nettoeinkommen wissen?
Das Gericht muss wissen, wie viel Sie und Ihr Ehepartner durchschnittlich im Monat verdienen, um den Verfahrenswert errechnen zu können. Relevant ist Ihr Nettoeinkommen, also das Einkommen nach Abzügen. Kindergeld gehört nicht dazu. Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen zählen als Nettoeinkommen. Damit berechnet das Gericht die Scheidungskosten.
10. Was ist der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert ist nicht der Betrag den Sie zahlen müssen, sondern das ist nur der Wert wonach sich die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen lassen. Die Kosten für das Gericht und den Anwalt sind immer deutlich niedriger als der Verfahrenswert.
11. Was ist der Versorgungsausgleich?
Es handelt sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Entscheidend ist, wie viele Rentenanwartschaften Sie ab dem Monat der Hochzeit bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrages gesammelt haben. Diese Anwartschaften werden zwischen den Ehegatten ausgeglichen, wenn Sie die Bagatellgrenze überschreiten und der Ausgleich nicht zB. durch einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. Wenn die Ehezeit unter 3 Jahren liegt, findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt. Wenn die Ehezeit über 3 Jahren liegt, wird der Ausgleich von Amts wegen geprüft.
12. Was tun wir für Sie?
Das Team vom Scheidungsportal24 steht Ihnen während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen, erledigen alle Formalitäten und begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht.
13. Ist eine Scheidung per Videoverhandlung möglich?
Videoverhandlungen sind nach § 128 a ZPO erlaubt und rechtswirksam. Die Eheleute sind dann nicht gleichzeitig im Gerichtssaal, aber alle Beteiligten sind zum Scheidungstermin gleichzeitig vor einem PC, Laptop oder Smartphone. Auch so kann das Gericht die Eheleute dazu anhören, ob Sie geschieden werden wollen und darf die Scheidung aussprechen. Aus Erfahrung können wir sagen, dass das technisch gut klappt und auch für technisch nicht so Versierte gut umsetzbar ist.
Einfach scheiden lassen!