Scheidungsformular


Scheidungsantrag online stellen.

Wenn Sie seit einem Jahr von Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner getrennt sind und geschieden werden möchten, dann liegen bei Ihnen die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen vor.

Man ist übrigens nicht erst getrennt, wenn einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist, sondern eine Trennung kann bereits innerhalb der Ehewohnung stattfinden. Das ist der Fall, wenn keiner der Eheleute mehr Versorgungsleistungen für den Anderen erbringt. Es reicht also aus, dass Eheleute seit einem Jahr von Tisch und Bett getrennt leben oder einer der Ehepartner im Laufe des Trennungsjahres auszieht. Dem Scheidungsrichter muss man keine Ummeldung von der Stadt vorlegen.

Über dieses Portal können Sie sich deutschlandweit „einfach scheiden lassen“ ohne Anwaltsbesuch und ohne zusätzliche oder versteckte Kosten. Einfach, weil Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als Spezialisten im Scheidungsrecht profitieren.

Wie läuft eine Scheidung ab?

1.Scheidungs- auftrag
Nachdem Sie unser Scheidungsformular ausgefüllt haben wird uns das Formular per sicherer SSL-Verschlüsselung übermittelt.
Das Ausfüllen dauert nur 3 Minuten!

2.Notwendige Unterlagen
Sobald uns die notwendigen Unterlagen (Kopie der Heiratsurkunde) vorliegen, garantieren wir die Einreichung des Scheidungsantrages beim Gericht innerhalb eines Werktages. Sie werden von uns ab jetzt regelmäßig über den Sachstand informiert.

3.Bestätigung Ehepartner
Wenn Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag vom Gericht bekommen hat, muss er keinen eigenen Anwalt beauftragen. Dadurch sparen Sie wieder Kosten.

4.
Renten- ausgleich
In der Regel wird der Ausgleich der Rentenanwartschaften (=Versorgungsausgleich) auch in Ihrem Scheidungsverfahren geklärt. Ihre Rententräger berechnen dafür die Anwartschaften aus der Ehezeit. Die Berechnung dauert ca. 3 – 6 Monate.

Schnellere Scheidung?

–>der zeitaufwendige Schritt 4 entfällt übrigens, wenn…
…Sie den Versorgungsausgleich durch Ehevertrag oder notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen haben, bzw. noch ausschließen wollen.
…oder der Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehedauer von max. 3 Jahren nicht durchgeführt werden muss.
Dann müssen die Renten nicht berechnet werden und Sie bekommen meist schon nach 4-6 Wochen den Scheidungstermin.
5.Scheidungs- termin
Dann ist Ihr Scheidungstermin, der nur wenige Minuten dauert. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie möglichst schnell einen Scheidungstermin erhalten. Anschließend senden wir Ihnen den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Jetzt sind Sie geschieden – stressfrei, günstig und schnell!

…das gilt übrigens nicht nur für Scheidungen, sondern auch für die Aufhebung von Lebenspartnerschaften!

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