Scheidungsformular


Dauer der Bedenkzeit nach Scheidung

08.08.2014

Bleibt ein Ehegatte nach der Scheidung in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung wohnen, muss er nach einer gewissen Bedenkzeit die Mietkosten dieser Wohnung alleine tragen. Die Dauer dieser Bedenkzeit kann sich nach der Ehedauer richten und muss angemessen sein.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 12. 05.2010 (Az: 22 U 142/09)

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