Dauer der Bedenkzeit nach Scheidung
08.08.2014
Bleibt ein Ehegatte nach der Scheidung in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung wohnen, muss er nach einer gewissen Bedenkzeit die Mietkosten dieser Wohnung alleine tragen. Die Dauer dieser Bedenkzeit kann sich nach der Ehedauer richten und muss angemessen sein.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 12. 05.2010 (Az: 22 U 142/09)