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+++ Grundsatzurteil vom BGH für Trennungskinder +++

18.03.2017

Getrennte Eltern, geteilte Betreuung, also eine Woche Mama dann eine Woche Papa! Eltern, die ihre Kinder nach der Trennung im gleichem Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen, können dies künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Anderen durchsetzen. Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass Familiengerichte ein solches „Wechselmodell“ anordnen.

Quelle BGH, Beschluss vom 1.02.2017 – XII ZB 601/15

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