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Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt bei heimlichen Verhältnis

21.06.2015

Ein Amtsgericht hat entschieden, dass einer Frau wegen offensichtlich schwerwiegendem Fehlverhalten kein Unterhalt nach der Trennung zusteht. Eine Frau hatte monatelang ein heimliches Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund. Dieses Verhältnis sei ursächlich für das Scheitern der Ehe. Den Ex-Partner dann auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen, sei grob unbillig.

Amtsgericht Oranienburg, 08.05.2013 (Az: 36 F 115/12)

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