Kinder können DNA-Test nicht erzwingen!
19.04.2016
Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht auf dem Wege einer sogenannten Abstammungsklärung zu einem Gentest zwingen. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ausnahme: Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht dies jedoch nur zwischen Kindern und deren rechtlichen Vätern vor, also innerhalb von Familien und bei Männern, die die Vaterschaft für ein Kind anerkannt haben. Biologische Erzeuger außerhalb einer Familie werden im Gesetz nicht genannt und können deshalb auch nicht zu einem DNA-Test gezwungen werden.
Tagesschau 19.04.2016