Kindeswohl entscheidet, wer in der Ehewohnung bleibt
29.01.2014
Die Wohnung kann auch dann einem Ehegatten zugewiesen werden, wenn beide Ehegatten Eigentümer sind. Aus Gründen des Kindeswohls kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung einem der Ehepartner zur alleinigen Nutzung zuzuweisen, damit dieser dort mit dem Kind wohnen kann. Dies gilt auch für volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, 24.09.2013 (AZ: 2 UF 58/13)