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Neue Partnerin drei Tage nach Hochzeit – keine „unzumutbare Härte“

17.09.2013

Die Gründe, warum ausnahmsweise das Trennungsjahr vor einer Scheidung nicht eingehalten werden muss, sind sehr eng gefasst. Das Trennungsjahr muss nur dann nicht abgewartet werden, wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt. Erfährt die Ehefrau drei Tage nach der Eheschließung, dass ihr Mann ihrer engen Freundin seine Liebe gestanden und auch schon am Tag vor der Hochzeit eine entsprechende Mail an diese geschrieben hat, begründet dies allein keine unzumutbare Härte und sie muss 1 Jahr warten bevor sie die Scheidung einreichen kann.

Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 2010 (Az 33 WF 1104/10)

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